Allgemeine Mietbedingungen
Lieber Ferienhaus-Freund,
mit dem breit gefächerten Ferienhausangebot von France Vacances
& Vins GmbH, nachstehend FV genannt, haben Sie Gelegenheit, Ihre
"schönsten " Wochen des Jahres zu gestalten.
Es geht jedoch auch in diesem Bereich nicht ohne vertragliche
Regelungen, welche im Falle einer Buchung Inhalt des damit
zustandekommenden Vertrages werden. Nehmen Sie ich deshalb unbedingt
die Zeit, unsere Vertragsbedingungen aufmerksam zu lesen.
1.Vertragsabschluß
Mit Ihrer Anfrage, die telefonisch, per
e-Mail, per Fax oder per Post erfolgen kann, bieten Sie FV den
Abschluß eines dem
Pauschalreiserecht (§ 651 a ff BGB) unterliegenden Vertrags
unter besonderer Berücksichtigung des
Mietvertragscharakters des Vertrages und unserer Hinweise unter "Was
noch wichtig ist" auf unserer Homepage verbindlich an. Die Anmeldung
erfolgt schriftlich mit dem Buchungsformular von FV. In dem
Buchungsformular sind alle mitreisenden Personen (auch Kinder,
Säuglinge und Übernachtungsbesucher) und, falls erlaubt,
Anzahl und Art der Haustiere aufzuführen. Der
Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung durch FV bei
Ihnen zustande. Die getroffenen vertraglichen
Vereinbarungen gehen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften
berührt werden, den gesetzlichen Bestimmungen vor.
FV ist, im Rechtsverhältnis zum Eigentümer des gemieteten Objekts, Vermittler des Objekts.
2. Bezahlung, Kaution, Nebenkosten
Bei Vertragsabschluß (Erhalt der
Buchungsbestätigung ) ist eine Anzahlung
von einem Drittel des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung wird auf
den Gesamtpreis angerechnet. Mit der Buchungsbestätigung erhalten
Sie, gemäß § 651 k Abs. 4 BGB, einen Sicherungsschein,
der Ihre Zahlungen an uns absichert. Da FV Zahlungen an die
Eigentümer rechtzeitig leisten muß, ist die Restzahlung 8
Wochen vor
Belegungsbeginn fällig. Mit der Restzahlung sind die eventuellen
Nebenkosten zu entrichten. Ab Versenden des Buchungsformulars geben wir
Ihnen 4 Tage feste Option bis zum Erhalt des ausgefüllten und
unterzeichneten Buchungsformulars. Nach diesem Termin erlischt die
Reservierung automatisch. Bei Buchung bis zu 8 Wochen vor
Belegungsbeginn ist der Gesamtpreis bei Erhalt der
Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines sofort zur Zahlung
fällig.
Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Nach Eingang der Restzahlung, erhalten Sie von FV Ihre Reiseunterlagen
mit genauer Adresse des Ferienhauses, Wegweiser, Telefonnummer des
Eigentümers oder/und dessen Stellvertreters, Ort und Art der
Schlüsselübergabe.
Bei der Schlüsselübergabe ist an den Eigentümer eine
Kaution zu entrichten. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der
Objektbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
Sofern nicht anders in der Objektbeschreibung angegeben, sind folgende
Nebenkosten abgedeckt: Wasser, Strom, Gas. Die Kosten für Heizung
(Strom, Gas, Öl) sind - sofern nicht ausdrücklich für
die Vor- oder Nachsaison im Katalog als enthalten angegeben -
zusätzlich je nach Verbrauch direkt an den Eigentümer zu
bezahlen.
- Die von FV vermittelten Ferienhäuser verfügen über
genügend Bettdecken und eine komplett eingerichtete Küche.
Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher und
Tischwäsche sind selbst mitzubringen. Ausnahmefälle sind bei
der jeweiligen Objektbeschreibung angegeben.
3. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus
den Beschreibungen im Internet und eventuellen
ergänzenden Vereinbarungen.
Von unserer Leistungspflicht nicht umfaßt (ausgenommen, wenn von
FV bestehende Aufklärungs-, Hinweis-, oder Sorgfaltspflichten
schuldhaft verletzt wurden) sind alle Umstände, die nicht in
direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen
stehen, insbesondere die Umgebung des Objektes, Strand- und
Ortsverhältnisse des Ferienortes.
4. Rücktritt durch den Kunden
Im Falle Ihres Rücktritts haben Sie das
Recht im Rahmen der gesetzlichen Regelung (§ 651 b BGB)
Ersatzteilnehmer zu stellen. Andernfalls ist FV berechtigt folgende,
pauschalierte Rücktrittsgebühren zu verlangen, bei deren
Berechnung ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich
mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt ist.
Ihnen ist es gestattet, FV nachzuweisen, dass FV tatsächlich keine
oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte
Kostenpauschale enstanden sind. In diesem Fall sind Sie nur zur
Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. Diese
pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen mit der
Maßgabe, daß es Ihnen unbenommen bleibt, FV nachzuweisen,
daß keine oder geringere als die geltend gemachten Pauschalen
angefallen sind:
- bis 60 Tage vor Belegungsbeginn: die volle Anzahlung
- ab 59. bis 45. Tag vor Belegungsbeginn: 50% des Mietpreises
- ab 44. bis 30. Tag vor Belegungsbeginn: 80% des Mietpreises
- ab 29. Tag vor Mietbeginn 90% des Mietpreises.
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung
5. Rücktritt durch FV
Wird FV durch höhere Gewalt an der
Vermittlungstätigkeit gehindert, so kann sie
entschädigungslos kündigen. Verhindern andere Gründe,
die ebenfalls weder von FV noch vom Vermieter zu vertreten sind, das
Erbringen der Leistung, so kann Ihnen ein anderes Haus vorgeschlagen
oder notfalls die Reservierung rückgängig gemacht werden. Im
letzteren Fall erhalten Sie den geleisteten Buchungspreis zurück
und verzichten auf weitere Ansprüche.
6. Besondere Pflichten des Kunden
Sie verpflichten sich das Feriendomizil
pfleglich zu behandeln und es bei Ende der Belegung in einwandfreiem
Zustand zu übergeben.
Das Wohnen im Feriendomizil ist nur den im Buchungsformular
aufgeführten Personen und Haustieren erlaubt.
Überzählige Personen oder Haustiere können vom
Eigentümer unverzüglich des Hauses verwiesen werden. Soweit
Haustiere erlaubt sind, dürfen sie sich nicht auf Sofas, in
Schlafzimmern oder im Pool aufhalten.
Bei evtl. auftretenden Störungen verpflichten Sie sich alles Ihnen
Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
somit eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, etc. auf dem Grundstück ist
nicht erlaubt.
Die Daten über Objekte und Eigentümer, die Sie im Rahmen des
mit uns geschlossenen Vertrages erhalten, dürfen Sie nicht
weitergeben oder für eigene Mietzwecke nutzen.
7. Obliegenheiten und Rechte des Kunden
Gemäß der gesetzlichen
Verpflichtung aus § 651 d Abs.2 BGB sind Sie verpflichtet uns, dem
Eigentümer oder seinem Stellvertreter etwaige Mängel
unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Für den
Fall eines erheblichen Mangels, für den FV vertraglich einzustehen
hat, sind Sie berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe des § 651
e BGB zu kündigen.
Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz müssen Sie
gemäß § 651 g BGB innerhalb eines Monats nach
vertraglichem Ende der Belegung gegenüber FV geltend machen. Nach
Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden,
wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
sind.
8. Haftung
Die vertragliche Haftung von FV für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden von
FV weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wurde.
8.1. Haftungsbeschränkung
FV haftet nicht
- für Leistungsstörungen im Bereich örtlicher Versorgungsleistungen wie Wasser, Strom und sonstige Energien,
- für Beeinträchtigungen in der näheren und weiteren
Umgebung des Objektes, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem
Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, z.B. durch von Nachbarn
verursachten Lärm, durch Baumaßnahmen, durch
behördliche Badeverbote sowie für Schäden, die auf
Grund unsachgemäßer Benutzung des gebuchten Objektes oder
seiner Einrichtungen durch die Gäste entstehen.
9. Endreinigung
a) Bei Mietobjekten mit dem Vermerk :
"Endreinigung inkl." ist der Betrag für die Endreinigung im
Mietpreis enthalten. In diesem Fall ist das Haus besenrein zu
verlassen, d.h.:
- Reinigung von Herd, Backofen, Kühlschrank und Küchengeräten,
- Abwaschen und Einräumen des Geschirrs,
- Beseitigung aller Abfälle,
- Reinigung von Badewanne, Dusche, Waschbecken und WC,
- Ausfegen der Böden im ganzen Haus.
b) Bei Mietobjekten mit dem Vermerk "Endreinigung durch den Mieter" ist
im Mietpreis kein Betrag für die Endreinigung enthalten. In diesem
Fall obliegt dem Mieter die gründliche Endreinigung, wobei zu den
unter a) aufgeführten Punkten noch Folgendes hinzukommt:
- Gründliche Reinigung von Bädern und WC' s,
- Gründliche Reinigung von Herd, Backofen, Kühlschrank und Küchengeräten,
- Kehren und feuchtes Wischen der Fliesenböden,
- Saugen von Teppichen und Teppichböden.
c) Vermerk: "Endreinigungskaution"
Manche Eigentümer verlangen vom Mieter die Hinterlegung einer
Endreinigungskaution, deren Höhe dem Endreinigunsbetrag des
jeweiligen Hauses entspricht. In diesen Fällen kann der Mieter am
Ende seines Urlaubs entscheiden, ob er
1. selbst reinigen, oder
2. die Reinigung ausführen lassen möchte.
Zu 1.
Die Endreinigungskaution ist eine Sicherheit für den
Eigentümer, der bei Abnahme des Mietobjekts prüft, ob die
Endreinigung ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Ist
dies der Fall, wird der gesamte Endreinigungs-Kautionsbetrag
zurückgegeben. Ist nach Meinung des Eigentümers noch
zusätzliche Arbeitszeit nötig, um das Haus wieder in Ordnung
zu bringen, wird der benötigte Zeitaufwand vom Eigentümer
festgelegt. Der Mieter bekommt anschließend die
Endreinigungskaution abzüglich der zusätzlich benötigten
Reinigungs-Stunden zurück.
Zu 2.
In diesem Fall wird die gesamte Endreinigungskaution für die Endreinigung einbehalten.
10. Verjährung, Gerichtsstand
Ihre Ansprüche gegenüber FV, gleich
aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus
unerlaubter Handlung- verjähren nach einem Jahr ab vertraglichem
Belegungsende.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden,
behalten die übrigen Bestimmungen Gültigkeit und die
Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.
Der Mieter kann FV ausschließlich an dessen allgemeinen
Gerichtsstand verklagen.
Für Klagen von FV gegen den Mieter wird als Gerichtsstand der Sitz von FV vereinbart, soweit der Mieter
Vollkaufmann oder juristische Person des privaten oder
öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat.
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