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Allgemeine Mietbedingungen


Lieber Ferienhaus-Freund,

mit dem breit gefächerten Ferienhausangebot von France Vacances & Vins GmbH, nachstehend FV genannt, haben Sie Gelegenheit, Ihre "schönsten " Wochen des Jahres zu gestalten.
Es geht jedoch auch in diesem Bereich nicht ohne vertragliche Regelungen, welche im Falle einer Buchung Inhalt des damit zustandekommenden Vertrages werden. Nehmen Sie ich deshalb unbedingt die Zeit, unsere Vertragsbedingungen aufmerksam zu lesen.

1.Vertragsabschluß

Mit Ihrer Anfrage, die telefonisch, per e-Mail, per Fax oder per Post erfolgen kann, bieten Sie FV den Abschluß eines dem Pauschalreiserecht (§ 651 a ff BGB)  unterliegenden Vertrags unter besonderer Berücksichtigung des Mietvertragscharakters des Vertrages und unserer Hinweise unter "Was noch wichtig ist" auf unserer Homepage verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Buchungsformular von FV. In dem Buchungsformular sind alle mitreisenden Personen (auch Kinder, Säuglinge und Übernachtungsbesucher) und, falls erlaubt, Anzahl und Art der Haustiere aufzuführen. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung durch FV bei Ihnen zustande. Die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen gehen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften berührt werden, den gesetzlichen Bestimmungen vor.
FV ist, im Rechtsverhältnis zum Eigentümer des gemieteten Objekts, Vermittler des Objekts.


2. Bezahlung, Kaution, Nebenkosten

Bei Vertragsabschluß (Erhalt der Buchungsbestätigung )  ist eine Anzahlung von einem Drittel des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie, gemäß § 651 k Abs. 4 BGB, einen Sicherungsschein, der Ihre Zahlungen an uns absichert. Da FV Zahlungen an die Eigentümer rechtzeitig leisten muß, ist die Restzahlung 8 Wochen vor Belegungsbeginn fällig. Mit der Restzahlung sind die eventuellen Nebenkosten zu entrichten. Ab Versenden des Buchungsformulars geben wir Ihnen 4 Tage feste Option bis zum Erhalt des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars. Nach diesem Termin erlischt die Reservierung automatisch. Bei Buchung bis zu 8 Wochen vor Belegungsbeginn ist der Gesamtpreis bei Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines sofort zur Zahlung fällig.
Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Nach Eingang der Restzahlung, erhalten Sie von FV Ihre Reiseunterlagen mit genauer Adresse des Ferienhauses, Wegweiser, Telefonnummer des Eigentümers oder/und dessen Stellvertreters, Ort und Art der Schlüsselübergabe.
Bei der Schlüsselübergabe ist an den Eigentümer eine Kaution zu entrichten. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der Objektbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
Sofern nicht anders in der Objektbeschreibung angegeben, sind folgende Nebenkosten abgedeckt: Wasser, Strom, Gas. Die Kosten für Heizung (Strom, Gas, Öl) sind - sofern nicht ausdrücklich für die Vor- oder Nachsaison im Katalog als enthalten angegeben - zusätzlich je nach Verbrauch direkt an den Eigentümer zu bezahlen.
- Die von FV vermittelten Ferienhäuser verfügen über genügend Bettdecken und eine komplett eingerichtete Küche. Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher und Tischwäsche sind selbst mitzubringen. Ausnahmefälle sind bei der jeweiligen Objektbeschreibung angegeben.


3. Leistungen

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen  im Internet und eventuellen ergänzenden Vereinbarungen.
Von unserer Leistungspflicht nicht umfaßt (ausgenommen, wenn von FV bestehende Aufklärungs-, Hinweis-, oder Sorgfaltspflichten schuldhaft verletzt wurden) sind alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objektes, Strand- und Orts­verhältnisse des Ferienortes.


4. Rücktritt durch den Kunden

Im Falle Ihres Rücktritts haben Sie das Recht im Rahmen der gesetzlichen Regelung (§ 651 b BGB) Ersatzteilnehmer zu stellen. Andernfalls ist FV berechtigt folgende, pauschalierte Rücktrittsgebühren zu verlangen, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt ist.
Ihnen ist es gestattet, FV nachzuweisen, dass FV tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale enstanden sind. In diesem Fall sind Sie nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen mit der Maßgabe, daß es Ihnen unbenommen bleibt, FV nachzuweisen, daß keine oder geringere als die geltend gemachten Pauschalen angefallen sind:
- bis 60 Tage vor Belegungsbeginn: die volle Anzahlung
- ab 59. bis 45. Tag vor Belegungsbeginn: 50% des Mietpreises
- ab 44. bis 30. Tag vor Belegungsbeginn: 80% des Mietpreises
- ab 29. Tag vor Mietbeginn 90% des Mietpreises.
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung


5. Rücktritt durch FV

Wird FV durch höhere Gewalt an der Vermittlungstätigkeit gehindert, so kann sie entschädigungslos kündigen. Verhindern andere Gründe, die ebenfalls weder von FV noch vom Vermieter zu vertreten sind, das Erbringen der Leistung, so kann Ihnen ein anderes Haus vorgeschlagen oder notfalls die Reservierung rückgängig gemacht werden. Im letzteren Fall erhalten Sie den geleisteten Buchungspreis zurück und verzichten auf weitere Ansprüche.


6. Besondere Pflichten des Kunden

Sie verpflichten sich das Feriendomizil pfleglich zu behandeln und es bei Ende der Belegung in einwandfreiem Zustand zu übergeben.
Das Wohnen im Feriendomizil ist nur den im Buchungsformular aufgeführten Personen und Haustieren erlaubt. Überzählige Personen oder Haustiere können vom Eigentümer unverzüglich des Hauses verwiesen werden. Soweit Haustiere erlaubt sind, dürfen sie sich nicht auf Sofas, in Schlafzimmern oder im Pool aufhalten.
Bei evtl. auftretenden Störungen verpflichten Sie sich alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und somit eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.
Die Daten über Objekte und Eigentümer, die Sie im Rahmen des mit uns geschlossenen Vertrages erhalten, dürfen Sie nicht weitergeben oder für eigene Mietzwecke nutzen.


7. Obliegenheiten und Rechte des Kunden

Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung aus § 651 d Abs.2 BGB sind Sie verpflichtet uns, dem Eigentümer oder seinem Stellvertreter etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Für den Fall eines erheblichen Mangels, für den FV vertraglich einzustehen hat, sind Sie berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe des § 651 e BGB zu kündigen.
Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz müssen Sie gemäß § 651 g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglichem Ende der Belegung gegenüber FV geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.


8. Haftung

Die vertragliche Haftung von FV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden von FV weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

8.1. Haftungsbeschränkung

FV haftet nicht
- für Leistungsstörungen im Bereich örtlicher Versorgungsleistungen wie Wasser, Strom und sonstige Energien,
- für Beeinträchtigungen in der näheren und weiteren Umgebung des Objektes, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, z.B. durch von Nachbarn verursachten Lärm, durch Baumaßnahmen, durch behördliche Bade­verbote sowie für Schäden, die auf Grund unsachgemäßer Benutzung des gebuchten Objektes oder seiner Einrichtungen durch die Gäste entstehen.


9. Endreinigung

a) Bei Mietobjekten mit dem Vermerk : "Endreinigung inkl." ist der Betrag für die End­reinigung im Mietpreis enthalten. In diesem Fall ist das Haus besenrein zu verlassen, d.h.:
- Reinigung von Herd, Backofen, Kühlschrank und Küchengeräten,
- Abwaschen und Einräumen des Geschirrs,
- Beseitigung aller Abfälle,
- Reinigung von Badewanne, Dusche, Waschbecken und WC,
- Ausfegen der Böden im ganzen Haus.

b) Bei Mietobjekten mit dem Vermerk "Endreinigung durch den Mieter" ist im Mietpreis kein Betrag für die Endreinigung enthalten. In diesem Fall obliegt dem Mieter die gründliche Endreinigung, wobei zu den unter a) aufgeführten Punkten noch Folgendes hinzukommt:
- Gründliche Reinigung von Bädern und WC' s,
- Gründliche Reinigung von Herd, Backofen, Kühlschrank und Küchengeräten,
- Kehren und feuchtes Wischen der Fliesenböden,
- Saugen von Teppichen und Teppichböden.

c) Vermerk: "Endreinigungskaution"
Manche Eigentümer verlangen vom Mieter die Hinterlegung einer Endreinigungskaution, deren Höhe dem Endreinigunsbetrag des jeweiligen Hauses entspricht. In diesen Fällen kann der Mieter am Ende seines Urlaubs entscheiden, ob er
1. selbst reinigen, oder
2. die Reinigung ausführen lassen möchte.

Zu 1.
Die Endreinigungskaution ist eine Sicherheit für den Eigentümer, der bei Abnahme des Mietobjekts prüft, ob die Endreinigung ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Ist dies der Fall, wird der gesamte Endreinigungs-Kautionsbetrag zurückgegeben. Ist nach Meinung des Eigentümers noch zusätzliche Arbeitszeit nötig, um das Haus wieder in Ordnung zu bringen, wird der benötigte Zeitaufwand vom Eigentümer festgelegt. Der Mieter bekommt anschließend die Endreinigungskaution abzüglich der zusätzlich benötigten Reinigungs-Stunden zurück.

Zu 2.
In diesem Fall wird die gesamte Endreinigungskaution für die Endreinigung einbehalten.


10. Verjährung, Gerichtsstand

Ihre Ansprüche gegenüber FV, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung- verjähren nach einem Jahr ab vertraglichem Belegungsende. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.

Der Mieter kann FV ausschließlich an dessen allgemeinen Gerichtsstand  verklagen. Für Klagen von FV gegen den Mieter wird als Gerichtsstand der Sitz von FV vereinbart, soweit der Mieter Vollkaufmann oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

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