Allgemeine Mietbedingungen

Lieber Ferienhaus-Freund,

mit dem breit gefächerten Ferienhaus-Angebot von France Vacances & Vins GmbH, nachstehend FV genannt, haben Sie Gelegenheit, Ihre "schönsten " Wochen des Jahres zu gestalten. Es geht jedoch auch in diesem Bereich nicht ohne vertragliche Regelungen, welche im Falle der Buchung eines Ferienhauses in Frankreich Inhalt des damit zustandekommenden Vertrages werden. Nehmen Sie ich deshalb unbedingt die Zeit, unsere Vertragsbedingungen aufmerksam zu lesen.

1.Vertragsabschluß

Mit Ihrer Anfrage, die telefonisch, per e-Mail, per Fax,  per Post oder online erfolgen kann, bieten Sie FV den Abschluß eines dem Pauschalreiserecht (§ 651 a ff BGB) unterliegenden Vertrags unter besonderer Berücksichtigung des Mietvertragscharakters des Vertrages und unserer Hinweise unter "Wichtige Informationen" auf unserer Homepage verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Buchungsformular von FV. In dem Buchungsformular sind alle mitreisenden Personen (auch Kinder, Säuglinge und Übernachtungsbesucher) und, falls erlaubt, Anzahl und Art der Haustiere aufzuführen. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung durch FV bei Ihnen zustande. Die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen gehen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften berührt werden, den gesetzlichen Bestimmungen vor. FV behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß berechtigte Änderungen zu erklären, über die der Mieter selbstverständlich informiert wird. FV ist, im Rechtsverhältnis zum Eigentümer des gemieteten Objekts, Vermittler des Objekts.

2. Bezahlung, Kaution, Nebenkosten

Bei Vertragsabschluß (Erhalt der Buchungsbestätigung ) ist eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie, gemäß § 651 k Abs. 4 BGB, einen Sicherungsschein, der Ihre Zahlungen an uns absichert. Da FV Zahlungen an die Ferienhaus-Eigentümer in Frankreich rechtzeitig leisten muß, ist die Anzahlung sofort bei Erhalt der Buchungsbestätigung und die Restzahlung 30 Tage vor Anreisetag fällig. Bei Verspätung ist die Reservierung gefährdet.

Mit der Restzahlung sind die eventuellen Nebenkosten zu entrichten. Ab Versenden des Buchungsformulars geben wir Ihnen 4 Tage feste Option bis zum Erhalt des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars. Nach diesem Termin erlischt die Reservierung automatisch.  Bei Buchung bis zu 30 Tagen vor Belegungsbeginn ist der Gesamtpreis bei Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines sofort zur Zahlung fällig. Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Nach Eingang der Restzahlung, erhalten Sie von FV Ihre Reiseunterlagen mit genauer Adresse des Ferienhauses in Frankreich, Wegweiser, Telefonnummer des Eigentümers oder/und dessen Stellvertreters, Ort und Art der Schlüsselübergabe. Bei der Schlüsselübergabe am Ferienhaus ist an den Eigentümer eine Kaution  zu entrichten. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der Objektbeschreibung und der Buchungsbestätigung. Sofern nicht anders in der Objektbeschreibung angegeben, sind folgende Nebenkosten abgedeckt: Wasser, Strom, Gas. Die Kosten für Heizung (Strom, Gas, Öl) sind - sofern nicht ausdrücklich für die Vor- oder Nachsaison im Katalog als enthalten angegeben - zusätzlich je nach Verbrauch direkt an den Eigentümer zu bezahlen.
- Die von FV
in Frankreich vermittelten Ferienhäuser verfügen über genügend Bettdecken und eine komplett eingerichtete Küche. Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher und Tischwäsche sind selbst mitzubringen. Ausnahmefälle sind bei der jeweiligen Objektbeschreibung angegeben.

3. Leistungen

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen im Internet und eventuellen ergänzenden Vereinbarungen. Von unserer Leistungspflicht nicht umfaßt (ausgenommen, wenn von FV bestehende Aufklärungs-, Hinweis-, oder Sorgfaltspflichten schuldhaft verletzt wurden) sind alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objektes, Strand- und Orts­verhältnisse des Ferienortes.

4. Rücktritt durch den Kunden

Im Falle Ihres Rücktritts haben Sie das Recht im Rahmen der gesetzlichen Regelung (§ 651 b BGB) Ersatzteilnehmer zu stellen. Andernfalls ist FV berechtigt folgende, pauschalierte Rücktrittsgebühren zu verlangen, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt ist. Ihnen ist es gestattet, FV nachzuweisen, dass FV tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale enstanden sind. In diesem Fall sind Sie nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen mit der Maßgabe, daß es Ihnen unbenommen bleibt, FV nachzuweisen, daß keine oder geringere als die geltend gemachten Pauschalen angefallen sind:
- bis zum 90. Tag vor Belegungsbeginn       20 %
- vom 89. bis 70. Tag vor Belegungsbeginn 30 %
- vom 69. bis 51. Tag vor Belegungsbeginn 40 %
- vom 50. bis 31. Tag vor Belegungsbeginn 80 %

- ab 30 Tage vor Belegungsbeginn:              95%

4.1 Umbuchung

Ein rechtlicher Anspruch des Gastes auf Umbuchungen besteht nicht. Werden auf Wunsch des Gastes dennoch Umbuchungen ohne rechtliche Pflicht hierzu (Änderungen des Aufenthaltstermins, des Ziels, des Ortes der Belegung oder des Ferienobjektes) vorgenommen, so kann FV eine Umbuchungsentschädigung von bis zu € 50,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Es steht dem Gast frei, nachzuweisen, dass FV ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der genannten Pauschalen entstanden ist.

FV behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Gast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.


Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung

5. Rücktritt durch FV

Wird FV durch höhere Gewalt an der Vermittlungstätigkeit eines Ferienhauses gehindert, so kann sie entschädigungslos kündigen. Verhindern andere Gründe, die ebenfalls nicht von FV  zu vertreten sind, das Erbringen der Leistung, so kann Ihnen ein anderes Ferienhaus vorgeschlagen oder notfalls die Reservierung rückgängig gemacht werden. Im letzteren Fall erhalten Sie den geleisteten Buchungspreis zurück und verzichten auf weitere Ansprüche.

6. Besondere Pflichten des Kunden

Sie verpflichten sich das Ferienhaus pfleglich zu behandeln und es bei Ende der Belegung in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Das Wohnen im Ferienhaus ist nur den im Buchungsformular aufgeführten Personen und Haustieren erlaubt. Überzählige Personen oder Haustiere können vom Eigentümer unverzüglich des Hauses verwiesen werden. Soweit Haustiere erlaubt sind, dürfen sie sich nicht auf Sofas, in Schlafzimmern oder im Pool aufhalten. Bei evtl. auftretenden Störungen verpflichten Sie sich alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und somit eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, etc. auf dem Grundstück des Ferienhauses ist nicht erlaubt. Die Daten über Objekte und Eigentümer, die Sie im Rahmen des mit uns geschlossenen Vertrages erhalten, dürfen Sie nicht weitergeben oder für eigene Mietzwecke nutzen.

7. Obliegenheiten und Rechte des Kunden

Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung aus § 651 d Abs.2 BGB sind Sie verpflichtet uns, dem Eigentümer oder seinem Stellvertreter etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Für den Fall eines erheblichen Mangels, für den FV vertraglich einzustehen hat, sind Sie berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe des § 651 e BGB zu kündigen. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz müssen Sie gemäß § 651 g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglichem Ende der Belegung gegenüber FV geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

8. Haftung

Die vertragliche Haftung von FV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden von FV weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit FV für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Eigentümers als Leistungsträger verantwortlich ist.

8.1. Haftungsbeschränkung

FV haftet nicht
- für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammen­hang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die den Gästen durch unsachgemäße oder be­stimmungswidrige Benutzung des Belegungsobjekts oder seiner Einrichtungen entstehen
- für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum Ort des Ferienobjekts), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von FV sind. FV haftet jedoch, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden, die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von FV ursächlich geworden ist.

 

9. Hinweise auf Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorgaben

 

FV informiert Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, vor Vertragsabschluss und ggf. bei Änderungen vor Belegungsantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das jeweils zuständige Konsulat des Landes Auskunft. Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für seine Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

 

10. Datenschutz

 

Die personenbezogenen Daten, die der Gast FV zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages mit dem Gast und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. FV hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung ein. Der Kunde kann jederzeit seine gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen, und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht an france-vacances@t-online.de kann der Gast auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe seiner Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.


11. Endreinigung

Vermerk "Endreinigung bei Bedarf" beinhaltet zwei Möglichkeiten:

1) Die Endreinigung des Ferienhauses kann nach  Absprache gegen Aufpreis (aus der Objektbeschreibung ersichtlich!) vom Eigentümer veranlaßt werden. In diesem Fall ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen, d.h.

- Reinigung von Herd, Backofen, Kühlschrank und Küchengeräten,
- Abwaschen und Einräumen des Geschirrs,
- Beseitigung aller Abfälle,
- Reinigung von Badewanne, Dusche, Waschbecken und WC,
- Ausfegen der Böden im ganzen Haus.

2) Die Endreinigung kann vom Mieter des Ferienhauses durchgeführt werden. In diesem Fall ist das Mietobjekt uneingeschränkt sauber zu übergeben, d.h.

- Gründliche Reinigung von Bädern und WC' s,
- Gründliche Reinigung von Herd, Backofen, Kühlschrank und Küchengeräten,
- Kehren und feuchtes Wischen der Fliesenböden
- Saugen von Teppichen und Teppichböden
- Waschen von Badvorlegern und Matratzenschonern
- Reinigung der Fenster
- Abwaschen und Einräumen des Geschirrs
- Beseitigung aller Abfälle


Vermerk:  "Endreinigungskaution"

Manche Ferienhaus-Eigentümer verlangen vom Mieter, bei Ankunft am Ferienhaus, die Hinterlegung einer Endreinigungskaution, deren Höhe dem Betrag der  benötigten Reinigungsstunden  für die jeweiligen Ferienhäuser  entspricht. Der Mieter kann in diesem Fall am Ende seines Urlaubs entscheiden, ob er
a) das Ferienhaus selbst reinigen möchte ( siehe oben Punkt 2).

In diesem Fall ist die Endreinigungskaution eine Sicherheit für den Eigentümer, der bei Abnahme des Ferienhauses prüft, ob die Endreinigung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Ist dies der Fall, wird der gesamte Endreinigungs-Kautionsbetrag zurückgegeben. Ist nach Meinung des Eigentümers noch zusätzliche Arbeitszeit nötig, um das Ferienhaus wieder in Ordnung zu bringen, wird der benötigte Zeitaufwand vom Eigentümer festgelegt. Der Mieter bekommt anschließend die Endreinigungskaution abzüglich der zusätzlich benötigten Reinigungs-Stunden zurück oder ob er
b) die Reinigung ausführen lassen möchte, d..h. das Ferienhaus besenrein  verläßt (siehe oben Punkt 1)
In diesem Fall wird die gesamte Endreinigungskaution für die Endreinigung einbehalten.

12. Verjährung

 

Vertragliche Ansprüche wegen Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung der Leistungen aus dem Mietvertrag müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des Aufenthaltes gegenüber FV geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist kann der Mieter Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
Die Ansprüche gegenüber FV, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung- verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Belegung des Feriendomizils dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Mieter und FV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder FV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


13. Rechtswahl und Gerichtsstand

 

- Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und FV findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

- Soweit bei Klagen des Mieters gegen FV im Ausland für die Haftung von FV dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

- Der Kunde kann FV nur an deren Sitz verklagen.

- Für Klagen von FV gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgebend. Für Klagen gegen Vertragspartner des Mietvertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von FV vereinbart.

 

14. Online-Streitbeilegung

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden . Wir nehmen nicht an der Streitbelegung darüber teil.

 

Vermieter:

www.france-vacances.de

France-Vacances & Vins GmbH

Geschäftsführer: Serge Marsac
Tel.: +49 8178 86 73 52
Fax: +49 3222 37 2098 0
E-Mail: france-vacances@t-online.de
Angaben nach § 2 DL-InfoV:
Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE 813302380
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Vermittlung von Feriendomizilen
Haftpflichtversicherung R+V Allgmeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D 65189 Wiesbaden, räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit
Auf den Mietvertrag mit dem Gast findet deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 10.2).